Unzählige Hauseigentümer in München sind
durch Graffiti als Sachbeschädigung betroffen.
Der Haus- und Grundbesitzerverein München (H & G)
vertritt die Interessen der Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer. H
& G ist mit über 20.000 Mitgliedern die
größte örtliche Interessenvertretung der
Haus- und Grundeigentümer in Deutschland. Er
repräsentiert einen Wohnungsbestand von mehr als 400.000
Wohnungen.
Der H & G definiert den Begriff Graffiti
folgendermaßen: er umfasst alle gegen den Willen des
Eigentümers vorgenommenen farblichen oder grafischen
Verunstaltungen. Dabei bleibt es unerheblich, ob es sich im Einzelfall
um Kunst oder Gekritzel handelt. Das Beschmieren von
Hauswänden gegen den Willen des Eigentümers ist
jedenfalls kriminell.
Durch Graffiti-Schmierereien entstehen privaten
Hauseigentümern jährlich Schäden in der
Größenordnung von 250 Millionen Euro. Allein in
München beträgt der Schaden rund 13,5 Mio Euro.
Die betroffenen Hauseigentümer empfinden neben ihrer Wut
darüber, dass ihr Eigentum beschädigt wurde, vor
allem Hilflosigkeit, wenn sich das Graffiti-Problem nach
Reinigungsversuchen ständig wiederholt. Teilweise kommen auf
die Eigentümer nicht die Kosten der Beseitigung zu, sondern
auch noch Mietminderungsansprüche aufgrund der negativen
Einflüsse.
Die Vermieter werden von Mietern aufgefordert, die
Graffitischmierereien zu entfernen, verbunden mit der
Ankündigung, dass sonst die Miete gemindert werde. In allen
Fällen bleibt der Vermieter in der Regel auf den Kosten sitzen.
Das wichtigste aber ist das Sinken der Wohn- und
Lebensqualität, welches sich auch in gesunkenen Gewerbe- als
auch Wohnungsmieten niederschlägt.
Seit Jahren hat Haus & Grund auf eine Verschärfung des
Strafrechts gedrängt, damit das Eigentum vor Vandalismus
besser geschützt wird. Lange Zeit wurden die betroffenen
Hauseigentümer mit ihren Problemen allein gelassen. Weder in
der Rechtsprechung noch in der Gesetzgebung gab es für die
Geschädigten ausreichend Unterstützung.
Mit Inkrafttreten des Graffiti-Bekämpfungsgesetzes muss der
Geschädigte endlich nicht mehr nachweisen, dass eine
Sachbeschädigung vorliegt.
Es ist zu hoffen, dass die hohe Strafandrohung eine abschreckende
Wirkung hat. Zudem ist es aber wichtig, dass geeignete
Präventionsmaßnahmen ergriffen werden, durch die
u.a. das Bewusstsein bei den Jugendlichen hinsichtlich der
Rechtsverletzung berechtigter Interessen Interessen von
Mitbürgern geweckt wird.
Es ist wichtig, dass die Frustration, die Hilflosigkeit und die
Ohnmacht betroffener Hauseigentümer ein Ende hat. Sie
müssen dabei mitwirken, angefangen von der unnachgiebigen
strafrechtlichen Verfolgung über die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen bis hin zu
Präventionsmaßnahmen.
© 12.06.2006 » erstellt vom Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung