♦   Aus der Sicht des Haus- und Grundbesitzerverein München (H & G)

Unzählige Hauseigentümer in München sind durch Graffiti als Sachbeschädigung betroffen.
Der Haus- und Grundbesitzerverein München (H & G) vertritt die Interessen der Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer. H & G ist mit über 20.000 Mitgliedern die größte örtliche Interessenvertretung der Haus- und Grundeigentümer in Deutschland. Er repräsentiert einen Wohnungsbestand von mehr als 400.000 Wohnungen.

Der H & G definiert den Begriff Graffiti folgendermaßen: er umfasst alle gegen den Willen des Eigentümers vorgenommenen farblichen oder grafischen Verunstaltungen. Dabei bleibt es unerheblich, ob es sich im Einzelfall um Kunst oder Gekritzel handelt. Das Beschmieren von Hauswänden gegen den Willen des Eigentümers ist jedenfalls kriminell.

Durch Graffiti-Schmierereien entstehen privaten Hauseigentümern jährlich Schäden in der Größenordnung von 250 Millionen Euro. Allein in München beträgt der Schaden rund 13,5 Mio Euro.
Die betroffenen Hauseigentümer empfinden neben ihrer Wut darüber, dass ihr Eigentum beschädigt wurde, vor allem Hilflosigkeit, wenn sich das Graffiti-Problem nach Reinigungsversuchen ständig wiederholt. Teilweise kommen auf die Eigentümer nicht die Kosten der Beseitigung zu, sondern auch noch Mietminderungsansprüche aufgrund der negativen Einflüsse.
Die Vermieter werden von Mietern aufgefordert, die Graffitischmierereien zu entfernen, verbunden mit der Ankündigung, dass sonst die Miete gemindert werde. In allen Fällen bleibt der Vermieter in der Regel auf den Kosten sitzen.
Das wichtigste aber ist das Sinken der Wohn- und Lebensqualität, welches sich auch in gesunkenen Gewerbe- als auch Wohnungsmieten niederschlägt.

Seit Jahren hat Haus & Grund auf eine Verschärfung des Strafrechts gedrängt, damit das Eigentum vor Vandalismus besser geschützt wird. Lange Zeit wurden die betroffenen Hauseigentümer mit ihren Problemen allein gelassen. Weder in der Rechtsprechung noch in der Gesetzgebung gab es für die Geschädigten ausreichend Unterstützung.
Mit Inkrafttreten des Graffiti-Bekämpfungsgesetzes muss der Geschädigte endlich nicht mehr nachweisen, dass eine Sachbeschädigung vorliegt.
Es ist zu hoffen, dass die hohe Strafandrohung eine abschreckende Wirkung hat. Zudem ist es aber wichtig, dass geeignete Präventionsmaßnahmen ergriffen werden, durch die u.a. das Bewusstsein bei den Jugendlichen hinsichtlich der Rechtsverletzung berechtigter Interessen Interessen von Mitbürgern geweckt wird.
Es ist wichtig, dass die Frustration, die Hilflosigkeit und die Ohnmacht betroffener Hauseigentümer ein Ende hat. Sie müssen dabei mitwirken, angefangen von der unnachgiebigen strafrechtlichen Verfolgung über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bis hin zu Präventionsmaßnahmen.


  © 12.06.2006 » erstellt vom Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung