Auf den nachfolgenden Seiten sind einige Hilfestellungen,
Ratschläge und Informationen aufgelistet (siehe linke
Navigationsleiste), die für Imobilienbesitzer, -Verwalter,
-Eigentümer oder sonstige -Verfügungsberechtigte
hilfreich sein könnten.
Die Zusammenstellung versteht sich als nicht abschließende
Aufzählung und erhebt auch nicht den Anspruch auf
Vollständigkeit.
Für jeden Eigentümer, Verwalter oder Besitzer einer
Immobilie ist es ärgerlich, wenn sich fremde Personen an den
eigenen Wänden sprühender Weise
„austoben“. Doch wie geht es nach dem Farbanschlag
weiter?
Nachfolgend ein paar Informationen zu diesem Thema.
Lesen Sie bitte zunächst die Verhaltenstipps für den
Fall eines Farbanschlags, damit Ihr Fall angezeigt und damit Amts
bekannt gemacht wird.
Lassen Sie sich nach der Anzeigenaufnahme durch die Polizei das
Aktenzeichen zu Ihrem Fall geben. Mit Hilfe des Aktenzeichens haben Sie
jederzeit die Möglichkeit sich über den
Ermittlungsstand in Ihrer Sache zu erkundigen.
Hat die Polizei Bilder von den Schmierschriften gefertigt
können Sie die Verunreinigungen durch eine Fachfirma
beseitigen lassen, um den Anreiz für weitere
Farbanschläge zu vermindern. Aber bitte bewahren Sie die
Rechnung gut auf.
Wenn die Polizei einen Schadensverursacher ermittelt, erhalten Sie ein
ein Schreiben, in dem Ihnen der Name des ermittelten Täters
mitgeteilt und die Stellung des Strafantrages gegen den
Schädiger angeboten wird. Dem Schreiben liegt eine Kopie der
Lichtbildmappe bei, aus der die Schmierschriften zu entnehmen sind.
Nun haben sie die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen die Person
vor zu gehen und ihm die Kosten in Rechnung zu stellen (auch mittels
„Online-Mahnverfahren“ oder über einen
Zivilrechtsanwalt möglich).
Beratungsseiten der Polizei:
www.polizei-beratung.de
WEIßER RING:
www.weisser-ring.de/bundesgeschaeftsstelle/index.php
© 12.06.2006 » erstellt von der GSM-Redaktion