Beobachten Sie einen Sprüher/Schmierer oder Scheibenkratzer
direkt bei der offensichtlich illegalen Tat, verständigen Sie
sofort die Polizei unter der Notrufnummer 110.
Wenn Sie entdecken, daß Ihr Eigentum durch Graffiti in
Mitleidenschaft gezogen wurde, unterstützen Sie die
Fachdienststelle bei der Ermittlung des Verursachers am besten wenn Sie
die folgenden Punkte beachten.
Informieren Sie umgehend die Polizei.
Zeigen Sie die frischen Sprühereien/Schmierereien an und
stellen Sie bei der Anzeigenaufnahme Strafantrag wegen
Sachbeschädigung durch Graffiti.
Die Beamten fragen u. a. nach dem Tatzeitraum, der ungefähren
Schadenshöhe und fertigen von der Sachbeschädigung
Lichtbilder an, die sie zusammen mit dem Vorgang an die
Fachdienststelle weiterleiten.
Bei der nachträglichen Täterermittlung bekommen Sie
von der Polizei die Personalien des Verursachers mitgeteilt, damit Sie
die Möglichkeit erhalten, gegen den Schadensverursacher direkt
Strafantrag zu stellen und nach Abschluß des Verfahrens gegen
ihn zivilrechtliche Ansprüche (Reinigungs-/Entfernungskosten)
geltend machen zu können.
Ratsam wäre auch, die Sprühereien/Schmierereien
für ihre eigenen Unterlagen oder einer evtl. bestehenden
Gebäudeversicherung selbst fotografisch festzuhalten.
Nach der Anzeigenerstattung sollten die Schmierschriften
baldmöglichst wieder entfernt werden.
Die Erfahrung zeigt: Sind an einer Stelle
Sprühereien/Schmierereien vorhanden, weckt dies die
Aufmerksamkeit anderer illegaler Sprüher/Schmierer, die an
dieser Örtlichkeit ebenfalls ihren eigenen Schriftzug
anbringen
(siehe dazu auch die Broken-Windows-Theorie).
Links: ♦ Broken-Windows-Theorie ♦
© 12.06.2006 » erstellt von der GSM-Redaktion