♦   Verhaltenstipps bei einem Farbanschlag

Beobachten Sie einen Sprüher/Schmierer oder Scheibenkratzer direkt bei der offensichtlich illegalen Tat, verständigen Sie sofort die Polizei unter der Notrufnummer 110.
Wenn Sie entdecken, daß Ihr Eigentum durch Graffiti in Mitleidenschaft gezogen wurde, unterstützen Sie die Fachdienststelle bei der Ermittlung des Verursachers am besten wenn Sie die folgenden Punkte beachten.


  ♦   Informieren

Informieren Sie umgehend die Polizei.


  ♦   Anzeigen

Zeigen Sie die frischen Sprühereien/Schmierereien an und stellen Sie bei der Anzeigenaufnahme Strafantrag wegen Sachbeschädigung durch Graffiti.
Die Beamten fragen u. a. nach dem Tatzeitraum, der ungefähren Schadenshöhe und fertigen von der Sachbeschädigung Lichtbilder an, die sie zusammen mit dem Vorgang an die Fachdienststelle weiterleiten.


  ♦   Feedback seitens der Polizei / Zivilrechtliche Ansprüche

Bei der nachträglichen Täterermittlung bekommen Sie von der Polizei die Personalien des Verursachers mitgeteilt, damit Sie die Möglichkeit erhalten, gegen den Schadensverursacher direkt Strafantrag zu stellen und nach Abschluß des Verfahrens gegen ihn zivilrechtliche Ansprüche (Reinigungs-/Entfernungskosten) geltend machen zu können.
Ratsam wäre auch, die Sprühereien/Schmierereien für ihre eigenen Unterlagen oder einer evtl. bestehenden Gebäudeversicherung selbst fotografisch festzuhalten.


  ♦   Schnellstmögliche Reinigung

Nach der Anzeigenerstattung sollten die Schmierschriften baldmöglichst wieder entfernt werden.
Die Erfahrung zeigt: Sind an einer Stelle Sprühereien/Schmierereien vorhanden, weckt dies die Aufmerksamkeit anderer illegaler Sprüher/Schmierer, die an dieser Örtlichkeit ebenfalls ihren eigenen Schriftzug anbringen (siehe dazu auch die Broken-Windows-Theorie).

Links:   ♦   Broken-Windows-Theorie   ♦  


  © 12.06.2006 » erstellt von der GSM-Redaktion