Diese Maßnahme droht einem Writer in der Regel, wenn er beim
illegalen Besprühen von Objekten gefasst wird. Bei der sich
daran anschließenden Wohnungsdurchsuchung ist es unerheblich,
ob Gefahr im Verzug oder ein richterlicher Beschluss zugrunde liegt.
Die Polizei geht mit mindestens zwei Beamten in die Wohnung und
durchsucht diese.
Bei Durchsuchungen soll die Polizei, wenn möglich, auch
Durchsuchungszeugen hinzuziehen ( 105 StPO).
Durchsuchungen können zu jeder Tageszeit und die bei Gefahr im
Verzug auch zur Nachtzeit (01.04. bis 30.09. in der Zeit von 21.00 bis
04.00 Uhr und im anderen Halbjahr 21.00 bis 06.00 Uhr)
durchgeführt werden ( 104 StPO).
Dann stellt sich die Frage, ob es der Aufwand Wert ist, dass eines
Tages mehrere Personen unangemeldet vor der Türe stehen und
die Wohnung durchsuchen.
Links: ♦ 104 StPO ♦ 105 StPO ♦
Graffiti-Sprayer richten durch das illegale Bombing einen hohen Schaden
an. Dem jugendlichen Writer ist es bei den einzelnen
Tatausführungen in der Regel nicht bewusst, was er
für einen Gesamtschaden anrichtet - schließlich ist
diese bei zwei Tags in einer Nacht nicht so hoch. Wenn aber weitere
Graffitis gemacht werden summieren sich die Euro-Beträge zum
Teil in fünfstellige Summen.
Die Rückzahlung dieser zivilrechtlichen Ansprüche bei
den kleinen wöchentlichen und monatlichen
Taschengeldeinkünften der Täter ist nicht so einfach
wie sich das der Jugendliche zunächst einmal vorstellt. Da
kommen zum Teil Ratenzahlungen auf den Jugendlichen zu, die
über mehrere Jahre hinweg geleistet werden müssen.
Auch die zivilrechtlichen Ansprüche verjähren unter
Umständen erst nach 30 Jahren (siehe Rubrik Rechtliches / Zivilrecht).
Häufig werden auch Gegenstände, die einem lieb und
teuer sind, vom Gerichtsvollzieher gepfändet.
Ergänzend sei hier noch der Hinweis erlaubt, dass zu den
bereits angeführten hohen Schuldenbergen noch weitere Auslagen
hinzukommen, die sich im Laufe der Straf- und Zivilrechtsverfahren
sammeln: Kosten für Anwälte, Gutachter,
Sachverständige, Zeugen und andere Gerichtskosten etc.
Nach Abschluss ihrer Ermittlungen legt die Polizei der
Münchener Staatsanwaltschaft einen Gesamtbericht über
die nachgewiesenen Taten vor.
Der Staatsanwalt prüft die Anschuldigungen und erhebt die
Anklage gegen den Sprayer vor dem Amtsgericht München.
Im Rahmen der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München
legen die Beteiligten (Staatsanwalt und Angeklagter sowie unter
Umständen dessen Verteidiger, der Sachverständige und
der Vertreter des Jugendamts) die be- und die entlastenden Aspekte des
Angeklagten und der ihm vorgeworfenen Taten vor.
Der Richter entscheidet nun über das Urteil gegen den
Täter. Als mögliche Urteile kommen für
Personen bis 21 Jahren
und für Personen über 21 Jahren
in Betracht.
Jeder illegale Sprayer lebt immer mit der Gefahr erwischt zu werden.
Aufgrund des hohen polizeilichen Verfolgungsdrucks erhöht sich
auch der Adrenalinspiegel des Writers. Er glaubt sich überall
und zu jeder Zeit beobachtet und verfolgt. Deswegen ändert er
seine Gewohnheiten, misstraut plötzlich jedem und zieht sich
immer weiter zurück. Dieser Verfolgungswahn kann unter
Umständen auch einen krankhaften Verlauf nehmen.
Beachte; jeder, der wegen einer Graffiti-Straftat selbst oder im
Zusammenhang mit einer solchen ermittelt wird, ist bei der Polizei
aktenkundig. Wird diese Person später einmal erneut
kontrolliert, kann man sich vorstellen, dass ihn die Beamten wieder
eingehender unter die Lupe nehmen.
Steht die Polizei wiederholt vor der Haustüre gehen die Gerüchte schnell durch das Haus oder die Nachbarschaft. Es bleibt nicht aus, dass das soziale Umfeld anfängt, über die Familie des Writers zu tuscheln und Halbwahrheiten zu verbreiten. Die Denunzierung in der Nachbar- oder auch in der Bekanntschaft fällt über kürzer oder länger auch wieder auf die Eltern zurück.
Die verurteilten Graffiti-Straftaten finden Aufnahme in das
Erziehungsregister. In Härtefällen gibt es sogar
einen Eintrag im Bundeszentralregister und die Person gilt als
vorbestraft.
Was es nun heißt, einen Job finden zu wollen, bei dem der
unbescholtene Bürger Grundvoraussetzung ist, sei hier nur
erwähnt.
Auch wird kein Arbeitgeber Verständnis für eine
etwaige selbst herbeigeführte Überschuldung zeigen.
Die logische Folge ist, dass auch die eigenen vier Wände auf
sich warten lassen, die eigentlich ein Traum eines jeden sind.
© 12.06.2006 » erstellt von der GSM-Redaktion