Spraydosen (Druckgaspackungen) unterliegen den Technische Regeln
Druckgase TRG 300 Besondere Anforderungen an Druckgasbehälter,
Druckgaspackungen.
Neben dem eigentlichen Produkt, z. B. Farben oder Lacke, enthalten
diese Dosen auch sog. Treibmittel. Jede dieser Komponenten kann leicht-
bis hochentzündlich sein.
Treibmittel dienen dazu, das Produkt aus der unter Druck gesetzten Dose
hervor zu bringen, ohne eigentlich für den Benutzer
offensichtlich in Erscheinung zu treten. Aber gerade hier liegt die
besondere Gefahrenquelle, die, für den Benutzer verborgen, von
den Spraydosen ausgeht.
Nach dem Verschwinden der unbrennbaren Fluorchlorkohlenwasserstoffe
(FCKW) werden wieder vermehrt brennbare Flüssiggase, wie z. B.
ein Gemisch aus Propan und Butan, als Treibmittel eingesetzt. Solche
Gemische sind je nach Gewichtsanteilen 1,5 bis 2 mal schwerer als Luft.
Aus Sicht der Feuerwehr kann folgendes dazu gesagt werden: Wird die
ordnungsgemäße Lagerung eingehalten, also
Lagermengen und Lagerort entsprechen den Bestimmungen
(Belüftung, nichtbrennbare Baustoffe, Mengenbegrenzung in
Abstimmung mit der Lagerfläche, usw.), so kann das Risiko auf
eine Minimum reduziert werden.
Es ist verboten, Spraydosen in Durchgängen, Durchfahrten,
Treppenräumen, Dachböden oder Gebäude- und
Stockwerksfluren zu lagern.
Werden diese Bestimmungen ignoriert, so sind im Brandfall Bewohner und
Einsatzkräfte extrem gefährdet.
Eine Spraydose wird an ihrem Lagerplatz undicht. Es entweicht der
Inhalt, der wie o.a. hochentzündlich ist, und verteilt sich in
der näheren Umgebung. In Verbindung mit dem Luftsauerstoff
entsteht eine hochexplosive Atmosphäre. Es genügt die
geringste Zündquelle, eine Zigarettenkippe, der Funken im
Lichtschalter oder eine andere Wärmequelle. Das
Luft-/Gasgemisch entzündet sich und eine Verpuffung findet
statt, in deren Verlauf es zu einem sog. Folgebrand kommt.
Folgende Punkte sollten auf jeden Fall beachtet werden.
© 12.06.2006 » erstellt von der Berufsfeuerwehr München