♦   Aufgaben und Zuständigkeiten der Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe (JGH) wirkt im Jugendgerichtlichen Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz durch Beratung, Begleitung und Betreuung mit.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen straffällig gewordenen Jugendliche und Heranwachsende sowie deren Familien vor, während und nach Ermittlungs- oder Strafverfahren.
Die JGH wendet sich an alle Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren und Heranwachsenden von 18 bis 21 Jahren, die in München leben (oder ohne festen Wohnsitz sind) und aufgrund einer Straftat ein Jugendgerichtsverfahren zu erwarten haben.


  © 12.06.2006 » erstellt von der Jugendgerichtshilfe München