Ist bei einem Konflikt zwischen zwei Personen von einer Konfliktpartei eine Strafanzeige erstattet worden, können Staatsanwälte oder Richter eine außergerichtliche Konfliktschlichtung anregen. Dem Beschuldigten und dem Geschädigten soll die Möglichkeit gegeben werden, mit Hilfe eines geschulten Vermittlers eine befriedigende Regelung ihres Konfliktes herbeizuführen. Die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen wird von den Vermittlern überprüft.
Die
Vermittler berichten der Staatsanwaltschaft über das Ergebnis
des Täter-Opfer-Ausgleiches (TOA) und regen eine
Strafmilderung
oder eine Einstellung des Strafverfahrens an.
Zivilprozesse,
Anwaltskosten, Mahnverfahren, Inkassokosten, Verfahrenskosten,
Verwaltungskosten, eine Überschuldung kann vermieden werden.
Der
Verein BRÜCKE MÜNCHEN
unterhält eine Fachstelle für
Konfliktschlichtung die Täter-Opfer-Ausgleiche für
Jugendliche und Erwachsene im Raum München durchführt.
In
der Stadt München und im Landkreis München ist
für
eine außergerichtliche Einigung von
Graffitistraftätern
und Geschädigten das "Projekt Graffiti München"
(ProGraM) zuständig. ProGraM ist wie der TOA bei der
BRÜCKE
MÜNCHEN angesiedelt.
Im
Prinzip entspricht das Vorgehen bei ProGraM, dem Vorgehen beim
klassischen Täter-Opfer-Ausgleich.
Im
Unterschied zu anderen Delikten stehen einem Graffitisprüher
meist mehrere Geschädigte gegenüber, die nicht nur
Privatpersonen, sondern auch Behörden, Hausverwaltungen,
Firmen
bis hin zu Großkonzernen wie der Deutsche Bahn A.G. oder den
Stadtwerke München sein können.
Ein
Sprayer sprüht meist nicht nur ein "tag", so dass oft eine
Vielzahl von Strafanzeigen vorliegen. Eine eher geringe kriminelle
Motivation kann bei Graffiti zu erheblichen Sachschäden
führen.
An ProGraM können nur 14-21-jährige teilnehmen, die
zum
ersten mal wegen Sachbeschädigung durch Graffiti beschuldigt
werden.
Bei
ProGraM findet neben der Vermittlung und Dokumentation des Ausgleichs
auch eine Beratung und gewisse Betreuung bei der Durchführung
statt. Da es sich immer um Sachschäden handelt, bietet sich
alternativ zur monetären Vergeltung eigentlich immer die
direkte
Beseitigung des Graffiti durch den Verursacher oder eine
vergleichbare Ersatzarbeit an. Da auch die Geschädigten
häufig
die selben sind, gibt es in vielen Fällen ein weitgehend
standardisiertes Vorgehen bei der Wiedergutmachung.
© 12.06.2006 » erstellt vom Projekt Graffiti München