Das Erkennen ist Grundvoraussetzung dafür, auch angemessen reagieren zu können.
Es gibt einige Anzeichen, die darauf schließen lassen, dass sich jemand für Graffiti interessiert. Achten Sie auf folgende Auffälligkeiten, die sehr häufig bei Jugendlichen zu finden sind, welche der Graffiti-Szene angehören:
Wenn mehrere der oben aufgeführten Merkmale auf Ihr Kind
zutreffen, suchen Sie zuerst das Gespräch. Vermitteln Sie
Ihrem Kind, dass unerlaubte Graffiti eine Sachbeschädigung
darstellen und es als Verursacher schadenersatzpflichtig sein kann.
Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind zwar strafunmündig, aber
bereits ab dem 7. Lebensjahr zivilrechtlich schadenersatzpflichtig.
Weisen Sie bitte auch eindringlich darauf hin, welchen Gefahren
Sprayer, insbesondere im Gleisbereich, ausgesetzt sind!
Zeigen Sie Interesse und keine strikte Ablehnung. Informieren Sie sich
über die Thematik zum Beispiel bei der Färberei,
Ihrem örtlichen Freizeitheim oder dem
Jugendinformationszentrum München.
Versuchen Sie Ihrem Kind zu vermitteln, dass es auch legale
Möglichkeiten gibt, dem Sprayen nachzugehen.
Haben Sie den Eindruck, dass Ihr Kind einem Gespräch ablehnend
gegenübersteht, scheuen Sie sich nicht davor, professionelle
Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hierzu bestehen bereits entsprechende
Einrichtungen, die Ihnen gerne beratend zur Seite stehen.
Entgegnen Sie dem Problem konsequent und warten Sie nicht zu lange.
Bedenken Sie, dass bei einer Festnahme durch die Polizei schwerwiegende
Konsequenzen in strafrechtlicher aber auch zivilrechtlicher Form auf
Sie und Ihr Kind zukommen werden.
Wurde Ihr Kind beim illegalen Sprayen erwischt oder als Verursacher von
illegalen Graffitis ermittelt, muss mit einer ganzen Reihe von
polizeilichen Maßnahmen gerechnet werden. Ziel der
polizeilichen Ermittlungen ist jedoch nicht nur die Bestrafung des
Täters. Im Einzelfall wird natürlich auch
geprüft, ob es Möglichkeiten gibt, die Strafe
abzuwenden oder zu mildern. Es besteht auch die Möglichkeit
eines Täter-Opfer-Ausgleichs im Zuge des Projekt Graffiti
München (ProGraM).
Denken Sie bitte daran, dass der Schaden eines Tags (Zeichen des
Sprayers) an einer Wand verhältnismäßig
gering ist. Der Sprayer wird es aber nicht bei einem Zeichen belassen.
Damit summiert sich die Schadenssumme unkontrollierbar und wird
unüberschaubar.
Weitergehend beraten werden Sie auch hier.
© 12.06.2006 » erstellt von der GSM-Redaktion