♦   Verhaltenstipps für Eltern, Lehrer und Pädagogen

Das Erkennen ist Grundvoraussetzung dafür, auch angemessen reagieren zu können.


  ♦   Woran erkenne ich aber, ob mein Kind eine Neigung zum Sprayen hat?

Es gibt einige Anzeichen, die darauf schließen lassen, dass sich jemand für Graffiti interessiert. Achten Sie auf folgende Auffälligkeiten, die sehr häufig bei Jugendlichen zu finden sind, welche der Graffiti-Szene angehören:


  ♦   Was kann ich tun, wenn ich erkannt habe, dass sich mein Kind für das Sprayen interessiert?

Wenn mehrere der oben aufgeführten Merkmale auf Ihr Kind zutreffen, suchen Sie zuerst das Gespräch. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass unerlaubte Graffiti eine Sachbeschädigung darstellen und es als Verursacher schadenersatzpflichtig sein kann. Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind zwar strafunmündig, aber bereits ab dem 7. Lebensjahr zivilrechtlich schadenersatzpflichtig. Weisen Sie bitte auch eindringlich darauf hin, welchen Gefahren Sprayer, insbesondere im Gleisbereich, ausgesetzt sind!
Zeigen Sie Interesse und keine strikte Ablehnung. Informieren Sie sich über die Thematik zum Beispiel bei der Färberei, Ihrem örtlichen Freizeitheim oder dem Jugendinformationszentrum München.
Versuchen Sie Ihrem Kind zu vermitteln, dass es auch legale Möglichkeiten gibt, dem Sprayen nachzugehen.
Haben Sie den Eindruck, dass Ihr Kind einem Gespräch ablehnend gegenübersteht, scheuen Sie sich nicht davor, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hierzu bestehen bereits entsprechende Einrichtungen, die Ihnen gerne beratend zur Seite stehen.
Entgegnen Sie dem Problem konsequent und warten Sie nicht zu lange. Bedenken Sie, dass bei einer Festnahme durch die Polizei schwerwiegende Konsequenzen in strafrechtlicher aber auch zivilrechtlicher Form auf Sie und Ihr Kind zukommen werden.


  ♦   Erwischt - was nun?

Wurde Ihr Kind beim illegalen Sprayen erwischt oder als Verursacher von illegalen Graffitis ermittelt, muss mit einer ganzen Reihe von polizeilichen Maßnahmen gerechnet werden. Ziel der polizeilichen Ermittlungen ist jedoch nicht nur die Bestrafung des Täters. Im Einzelfall wird natürlich auch geprüft, ob es Möglichkeiten gibt, die Strafe abzuwenden oder zu mildern. Es besteht auch die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs im Zuge des Projekt Graffiti München (ProGraM).
Denken Sie bitte daran, dass der Schaden eines Tags (Zeichen des Sprayers) an einer Wand verhältnismäßig gering ist. Der Sprayer wird es aber nicht bei einem Zeichen belassen. Damit summiert sich die Schadenssumme unkontrollierbar und wird unüberschaubar.
Weitergehend beraten werden Sie auch hier.


  © 12.06.2006 » erstellt von der GSM-Redaktion