Die Jugendgerichtshilfe (JGH) wirkt im Jugendgerichtlichen Verfahren
nach dem Jugendgerichtsgesetz durch Beratung, Begleitung und Betreuung
mit.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen
straffällig gewordenen Jugendliche und Heranwachsende sowie
deren Familien vor, während und nach Ermittlungs- oder
Strafverfahren.
Die JGH wendet sich an alle Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren und
Heranwachsenden von 18 bis 21 Jahren, die in München leben
(oder ohne festen Wohnsitz sind) und aufgrund einer Straftat ein
Jugendgerichtsverfahren zu erwarten haben.
© 12.06.2006 » erstellt von der Jugendgerichtshilfe München