Ist bei einem Konflikt zwischen zwei Personen von einer Konfliktpartei eine Strafanzeige erstattet worden, können Staatsanwälte oder Richter eine außergerichtliche Konfliktschlichtung anregen. Dem Beschuldigten und dem Geschädigten soll die Möglichkeit gegeben werden, mit Hilfe eines geschulten Vermittlers eine befriedigende Regelung ihres Konfliktes herbeizuführen. Die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen wird von den Vermittlern überprüft.
Die
Vermittler berichten der Staatsanwaltschaft über das Ergebnis
des Täter-Opfer-Ausgleiches (TOA) und regen eine
Strafmilderung
oder eine Einstellung des Strafverfahrens an.
Zivilprozesse,
Anwaltskosten, Mahnverfahren, Inkassokosten, Verfahrenskosten,
Verwaltungskosten sowie eine Überschuldung können
vermieden
werden.
Der
Verein BRÜCKE MÜNCHEN
unterhält eine Fachstelle für
Konfliktschlichtung die Täter-Opfer-Ausgleiche für
Jugendliche und Erwachsene im Raum München
durchführt.
Ähnliche Fachstellen gibt es auch in anderen Landkreisen und
kreisfreien Städten.
In
der Stadt München und im Landkreis München ist
für
eine außergerichtliche Einigung von
Graffitistraftätern
und Geschädigten das "Projekt Graffiti München"
(ProGraM) zuständig. ProGraM ist wie der TOA bei der
BRÜCKE
MÜNCHEN angesiedelt.
Im
Prinzip entspricht das Vorgehen bei ProGraM, dem Vorgehen beim
klassischen Täter-Opfer-Ausgleich.
Im
Unterschied zu anderen Delikten stehen einem Graffitisprüher
meist mehrere Geschädigte gegenüber, die nicht nur
Privatpersonen, sondern auch Behörden, Hausverwaltungen,
Firmen
bis hin zu Großkonzernen wie der Deutsche Bahn A.G. oder den
Stadtwerke München sein können.
Ein
Sprayer sprüht meist nicht nur ein "tag", so dass oft eine
Vielzahl von Strafanzeigen vorliegen. Eine eher geringe kriminelle
Motivation kann bei Graffiti zu erheblichen Sachschäden
führen.
An ProGraM können nur 14-21-jährige teilnehmen, die
zum
ersten Mal wegen Sachbeschädigung durch Graffiti beschuldigt
werden.
Bei
ProGraM findet neben der Vermittlung und Dokumentation des Ausgleichs
auch eine Beratung und Hilfestellung bei der Durchführung
statt.
Da es sich immer um Sachschäden handelt, bietet sich
alternativ
zur Wiedergutmachung durch Geldzahlungen, eigentlich immer die
direkte Beseitigung des Graffiti durch den Verursacher oder eine
vergleichbare Arbeitsleistung für den Geschädigten
an. Da
auch die Geschädigten häufig die selben sind, gibt es
in
vielen Fällen ein weitgehend standardisiertes Vorgehen bei der
Wiedergutmachung.
Im Gegensatz zu "Sozialstunden", also Arbeitsauflagen die von einem Gericht bei einer Verurteilung im Jugendstrafrecht ausgesprochen werden können, findet eine "Wiedergutmachung" direkt bei dem Geschädigten statt und gleicht zivilrechtliche Forderungen aus. Wer gemeinnützige Arbeitsstunden nach einer gerichtlichen Auflage leistet, der gleicht damit keine zivilrechtlichen Forderungen aus . Wie lange ein Sprayer zur Entfernung seines eigenen Graffiti im Rahmen einer Wiedergutmachung braucht, ist zweitrangig, das Ergebnis der Arbeit ist entscheidend.
© 12.06.2006 » erstellt vom Projekt Graffiti München